Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, den Beklagten die mit S 10.422,97 (darin keine Barauslagen und S 947,54 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 208.906,80 (Schmerzengeld S 200.000,--, Ersatz von Pflegegebühren S 1.906,80 und Fahrtkosten in das Krankenhaus zu Behandlungen S 7.000,--) s.A. und, weil auf Grund der Verle…
Rechtliche Beurteilung Da der Oberste Gerichtshof gemäß § 508 a Abs 1 ZPO an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 3 ZPO nicht gebunden ist, war zunächst die Zulässigkeit der Revision zu prüfen. Das Berufungsgericht erachtete die Revision nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO für nicht zulässig, weil zu den behandelten…