JudikaturJustizRS0085274

RS0085274 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2023

In die Berechnung des im Rahmen der Bemessung der Ausgleichszulage zu berücksichtigenden Nettoeinkommens sind bei mehreren Einkunftsarten in der Regel Verluste aus einzelnen dieser Einkunftsarten einzubeziehen.

Entscheidungen
14