JudikaturJustizRS0085228

RS0085228 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2024

Ob jemand einen Arbeitsunfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu beurteilen; dabei ist zu prüfen, ob der Betreffende ganz einfache und naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat.

Entscheidungen
82