Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Erstgerichts wird wiederhergestellt. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 609,68 EUR (darin enthalten 101,62 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit 335,64 EUR (darin enthalten 55,94 EU…
Text Entscheidungsgründe: [1] Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Kindeseigenschaft der Klägerin iSd § 252 Abs 2 Z 1 ASVG über das 18. Lebensjahr hinaus fortbesteht. [2] Die Klägerin ist am 9. 10. 1996 geboren. Sie betreibt ein Masterstudium an einer österreichischen Fachhochschule. F ür …
Rechtliche Beurteilung [9] Die Revision ist zulässig , weil die Beurteilung des Berufungsgerichts korrekturbedürftig ist. Sie ist auch berechtigt . [10] Der Oberste Gerichtshof hat am 19. 5. 2021 – nach Fassung der hier angefochtenen Berufungsentscheidung – in einem ähnlich gelagerten Fall ausführlich zur Frage der A…