Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich der in Rechtskraft erwachsenen Teile insgesamt zu lauten haben: „1. Das Klagebegehren des Inhalts, der Beklagte sei schuldig, der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbetr…
Text Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 3. 6. 1997 wurde die Ehe der Streitteile aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Mit der am 16. 2. 2005 bei Gericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten unter Berufung auf § 66 EheG…
Rechtliche Beurteilung I. Zum Anspruch der Klägerin auf rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 1. 2. 2005 bis 30. 6. 2012: 1. Auszugehen ist davon, dass der beklagte Unterhaltsschuldner im Hinblick auf § 35 EO Anspruch darauf hat, dass die zum Grund des Anspruchs gehörende Frage geklärt wird, in welchem Ausmaß er die ih…