JudikaturJustizRS0085127

RS0085127 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2016

Bei der Ausgleichszulage handelt es sich um keine Versicherungsleistung im engeren Sinn, sondern um eine Leistung mit Fürsorgecharakter (Sozialhilfecharakter), die das Existenzminimum des Pensionisten sichern soll.

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