JudikaturJustizRS0084933

RS0084933 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Dezember 1997

Nach dem Tode des Befürsorgten ist der Fürsorgeträger zur Deckung des Verpflegskostenanspruches berechtigt, auf die angesparten, von der Legalzession nach § 324 Abs 3 ASVG nicht erfaßten Teile der Pension des Pfleglings zu greifen.

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