JudikaturJustizRS0084833

RS0084833 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Oktober 2023

In keinem Fall der Verweisung ist zu berücksichtigen, ob der Versicherte im Verweisungsberuf auch tatsächlich einen Dienstposten finden wird, da für den Fall der Arbeitslosigkeit die Leistungszuständigkeit der Arbeitslosenversicherung besteht.

Entscheidungen
77