Text Begründung: Das Erstgericht bestellte für Helene D*** einen Sachwalter iSd § 273 Abs 3 Z 2 ABGB zur Vertretung der Betroffenen vor Ämtern, Behörden, Gerichten, sowie für Vertragsabschlüsse. Es nahm im wesentlichen als erwiesen an, daß die Betroffene an einer paranoiden Psychose leide, wobei sich ih…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht zulässig. Auch im Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters gilt § 16 AußStrG idF vor der WGN 1989 (ÖAV 1986, 53; NZ 1987, 95). Seit der ZVN 1983 - die WGN 1989 ist für dieses Verfahren noch nicht anzuwenden - gilt auch für den Bereich der §§ 14 und 16 AußStrG idF vor …