Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Sozialrechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Revisionskosten des Klägers sind weitere Verfahrenskosten. Die beklagte Partei hat ihre Kosten des…
Text Begründung: Die am 9. 3. 1990 geborene Tochter des Klägers, konsumierte in der Nacht vom 17. zum 18. 3. 2007 alkoholische Getränke und wurde, nachdem sie erbrochen hatte, mit der Rettung gegen 2:30 Uhr ins Wilhelminenspital eingeliefert. Als Vorsichtsmaßnahme wurde im Spital eine Blutabnahme „…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Anstaltspflege und Asylierung bei Alkoholintoxikation vorliegt (die zitierte Entscheidung 10 ObS 2304/96p, in der ebenfalls die Übernahme der Pflegegebühren [„allenfalls" Krankentransportkosten] d…