JudikaturJustizRS0084622

RS0084622 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 1996

Der Zeitpunkt des Einbehaltens der Dienstnehmeranteile und der Lohnzahlung fällt nicht mit jenem zusammen, an dem der Dienstgeber die einbehaltenen Dienstnehmeranteile an den Sozialversicherungsträger abzuführen hat.

Entscheidungen
2