JudikaturJustizRS0084500

RS0084500 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 2012

Die Ansprüche der Hinterbliebenen sowohl auf Zahlung einer Rente als auch einer Abfindung entstehen mit dem Tod des Sozialversicherten, nicht erst mit der Antragstellung.

Entscheidungen
7