RS0084353 – OGH Rechtssatz
RS0084353 – OGH Rechtssatz
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Ob sich der Versicherte bei sonstigem Verlust des Anspruchs auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit einer der Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit dienenden Operation unterziehen muss ist nach dem Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dabei kommt es insbesondere auf die damit verbundenen Gefahren, die Erfolgsaussichten, die Schwere des Eingriffs und seine Folgen unter Berücksichtigung auch einer erforderlichen Nachbehandlung sowie die damit verbundenen Schmerzen an. Die von der Lehre und Judikatur zur Schadensminderungspflicht entwickelten Grundsätze können dabei als Richtlinien dienen.