Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei für die Folgen des Arbeitsunfalls vom 25. 8. 1997 ab 1. 10. 1999 bis 13. 7. 2000 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 55 v…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der Beklagten vom 10. 3. 1998 wurde der Unfall, den der Kläger am 25. 8. 1997 im Betrieb seines Dienstgebers als Spenglergehilfe erlitt, gemäß § 175 Abs 1 ASVG als Arbeitsunfall anerkannt. Gemäß § 209 Abs 1 ASVG wurde ihm eine vorläufige Versehrtenrente von 50 vH de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Die Revisionswerberin führt zusammengefasst aus, aus § 209 Abs 1 ASVG sei nicht abzuleiten, dass eine abgestufte Zuerkennung einer Dauerrente unzulässig wäre, wenn zum Zeitpunkt der Feststellung ersichtlich sei, dass sich der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit verän…