JudikaturJustizRS0084336

RS0084336 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2012

Bei der erstmaligen Feststellung der Dauerrente kann der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit völlig neu bestimmt werden. Eine Bindung an die Umstände zum Zeitpunkt der Gewährung der vorläufigen Rente besteht daher nicht.

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