JudikaturJustizRS0084231

RS0084231 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2012

Eine betriebliche Tätigkeit im Sinne des § 176 Abs 1 Z 6 ASVG setzt kein "tatsächliches Arbeitsverhältnis" voraus. Eine betriebliche Tätigkeit kann daher auch bei bloß freiwilliger Mitarbeit vorliegen (hier: Nachbarschaftshilfe).

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