Spruch Der Revision wird Folge gegeben und die Entscheidung des Erstgerichtes wieder hergestellt. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit S 15.201,74 bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin S 640,-- Barauslagen und S 1.323,79 Umsatzsteuer) sowie die mit S 19.382,11 bestimmten Kosten des Re…
Text Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens ist ein Wechselzahlungsauftrag über 500.000 S s.A., dem ein vom Beklagten als Annehmer unterfertigter Wechsel zugrunde liegt. Gegen den Wechselzahlungsauftrag erhob der Beklagte Einwendungen, in denen er vorbrachte, er habe lediglich zur Deckung eines …
Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhobene Revision ist gerechtfertigt. Entgegen der Rechtsansicht des Berufungsgerichtes muß vom Vorliegen eines gültigen Blankowechsels ausgegangen werden. Daß der Beklagte selbst den Wechsel…