JudikaturJustizRS0083917

RS0083917 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 2017

Heilmittel sind die zur Beseitigung oder Linderung der Krankheit oder zur Sicherung des Heilerfolges dienenden Mittel einschließlich gewisser - außerhalb der ärztlichen Tätigkeit liegender - äußerlicher Einwirkungen auf den (menschlichen) Körper.

Entscheidungen
9