JudikaturJustizRS0083881

RS0083881 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 2002

Die Tätigkeit von Masseuren kann der ärztlichen Hilfe als Kassenleistung nur zugeordnet werden, wenn der Masseur in einer qualifizierten Verantwortungsbeziehung zu einem Arzt steht, die sicherstellt, daß er unter Aufsicht und Anleitung durch den Arzt tätig wird.

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