Spruch Die Revision wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, zurückgewiesen. Im Übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien haben die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Erstkläger leidet an einer chronischen Lumbo-Ischialgie. Auf Grund der bereits zweimal aufgetretenen Gastrointestinalblutungen darf er keine Antirheumatika einnehmen. Ist sein Krankheitszustand akut, lässt sich eine physikalische Behandlung nicht durchführen, weil sich die…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, soweit sie eine Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz geltend macht, unzulässig; im Übrigen ist sie zulässig, aber nicht berechtigt. Eine Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz kann in der Revision nicht geltend gemacht werden, wenn der Nichtigkeitsgrund - wie im vorliegen…