Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Rekurswerber hat die Kosten des Rekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: Auf der zu versteigernden Liegenschaft ist in COZ 1 zugunsten des Revisionsrekurswerbers (im folgenden Rekurswerber genannt) die Reallast der monatlichen Leibrente von 12.153,60 S nach Inhalt des Leibrentenvertrages vom 10.4.1976 einverleibt. In COZ 7 ist zugunsten der betreibenden Part…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist unabhängig von dem - demnach überflüssigen - Ausspruch des Rekursgerichtes schon gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 und § 502 Abs 4 Z 2 ZPO zulässig. In Exekutionssachen richtet sich nämlich der Wert des Streitgegenstandes, über den das Rekursgericht entschieden hat, nur bei den P…