Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie lauten: Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen bei Exekution S 1.757,42 an rückständiger Versehrtenrente für den Zeitraum 1. bis 14.April 1991 zu zahlen und die mit S 23.…
Text Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 25.März 1991 hat die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die dem Kläger für die Folgen der Berufskrankheit gemäß § 177 ASVG Anlage 1 Nr. 38 in Höhe von 20 v. H. der Vollrente mit monatlich S 3.765,90 festgesetzte Versehrtenrente ge…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist Voraussetzung einer Entziehung der Leistung gemäß § 99 Abs 2 ASVG, daß der Anspruchsberechtigte, der sich einer Nachuntersuchung oder Beobachtung entzieht, auf die Rechtsfolge dieser Handlungsweise hingew…