Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und in der Sache selbst wird zu Recht erkannt, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.100,30 EUR (darin 183,38 EUR USt) bestimmten Kosten des …
Text Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 10. 9. 2007 vor dem Standesamt Hietzing die Ehe. Der Kläger ist Österreicher, die Beklagte ist polnische Staatsangehörige. Mit der am 16. 8. 2011 zu Protokoll gegebenen Klage begehrte der Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. D…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs an den Obersten Gerichtshof sei zulässig, weil es an einer höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu der Wirksamkeit einer Zustellung durch Hinterlegung an der bisherigen Abgabestelle fehle, wenn das Gericht bei einer Meldeanfrage die neue Abgabestelle ohne Schwierigkeiten feststellen hätte k…