JudikaturJustizRS0083822

RS0083822 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2024

Es ist zwar grundsätzlich nicht Sache des Krankenversicherungsträgers, die Kosten für medizinische Experimente zu tragen, doch soll das Recht der sozialen Krankenversicherung sich nicht als Hemmschuh für die Entwicklung und Ausbreitung neuer zukunftsträchtiger Diagnoseformen und Therapieformen auswirken.

Entscheidungen
5