RS0083721 – OGH Rechtssatz
RS0083721 – OGH Rechtssatz
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Die Frage der Gesetzmäßigkeit einer Zustellung und der Heilung von Zustellungsmängeln kann nur auf Grund der dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Zustellvorschriften beantwortet werden. Nur ein dem Gericht gegenüber abgegebener Zustellverzicht würde eine dem Gesetz entsprechende Zustellung überflüssig machen.