JudikaturJustizRS0083636

RS0083636 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2008

Zustellung ist die Übermittlung von Geschäftsstücken; sie ist hoheitliche, rechtlich geregelte Tätigkeit mit dem Ziel, das Geschäftsstück dem jeweiligen Adressaten zukommen zu lassen.

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4