JudikaturJustizRS0083418

RS0083418 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2016

Das Rechtsinstitut der Bittleihe nach § 974 ABGB setzt voraus, dass die Dauer des Gebrauchs nicht bestimmt und dass der Vertragsgegenstand gegen jederzeitigen Widerruf unentgeltlich überlassen worden ist.

Entscheidungen
7