JudikaturJustizRS0083346

RS0083346 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2022

Eine Delegierung ist nur dann statthaft, wenn entweder der gesamte Disziplinarrat oder so viele seiner Mitglieder befangen sind, dass dieser nicht mehr beschlussfähig ist (§ 25 Abs 1 DSt 1990). Die Befangenheit eines einzelnen Mitglieds rechtfertigt hingegen eine Delegierung nicht.

Entscheidungen
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