Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Kläger sind schuldig, dem Beklagten die mit 816,50 EUR (darin 136,08 EUR an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten seiner Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist zu 9/32-stel Anteilen, die Zweitklägerin zu 3/16-tel Anteilen und der Beklagte zu 17/32 stel Anteilen bücherlicher Miteigentümer einer Liegenschaft auf der sich ein Gebäude befindet. Dem ebenfalls von den Klägern angestrengten Verfahren zu AZ 3 Cg 196/05z d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1.1. Die Eigentumsgemeinschaft wird durch das Einverständnis aller aufgehoben. Ist Einvernehmen nicht erzielbar, so kann jeder Miteigentümer gemäß § 830 ABGB die Teilung erforderlichenfa…