Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 718,47 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen, und zwar a) die erstklagende Partei EUR 294,57 b) die zweitklagende Partei EUR 208,36 c) die drittklagende P…
Text Entscheidungsgründe : Der Erstkläger befand sich 77 Tage (vom 29. 1. bis 14. 4. 2000), der Zweitkläger 56 Tage (vom 17. 2. bis 12. 4. 2000) und der Drittkläger 58 Tage (vom 17. 2. bis 14. 4. 2000) als Asylwerber im Bereich des sogenannten „Sondertransits" (SOT) am Flughafen Wien/Schw…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist gemäß deren Art 1 auch auf Personen anwendbar, die sich in Flughafentransiträumen, in Hotels auf dem Flughafengelände oder in gelandeten Flugzeugen aufhalten. Diese Personen befinden sic…