JudikaturJustizRS0082951

RS0082951 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 2005

Den Urteilen des EGMR kommt keine innerstaatliche Rechtskraftwirkung in dem Sinn zu, dass sie rechtskräftigen innerstaatlichen Urteilen gleichgestellt wären und auf sie deshalb die im jeweiligen nationalen Recht an die Rechtskraft geknüpften prozessualen und materiellrechtlichen Folgen in vollem Umfang Anwendung fänden.

Entscheidungen
7