JudikaturJustizRS0082939

RS0082939 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2001

Daß die vertragschließenden Teile, das heißt die die Einräumung des Wohnungseigentums vereinbarenden Käufer bereits Miteigentümer der Liegenschaft sind, ist für die Begründung des Wohnungseigentums durch Vertrag nicht notwendig.

Entscheidungen
3