JudikaturJustizRS0082788

RS0082788 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2018

Die Anteile der Ehegatten sind untrennbare ideelle Anteile am ideellen Liegenschaftsanteil, mit dem das Wohnungseigentum verbunden ist. Sie können darüber nur gemeinsam verfügen, sodass die von einem Teil allein getroffene Maßnahme für den anderen Teil nicht verbindlich ist.

Entscheidungen
7