JudikaturJustizRS0082387

RS0082387 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 1972

Bei einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses ist der Abfertigungsanspruch auf der Grundlage dieser Vereinbarung und nicht nach den Bestimmungen über den gesetzlichen Abfertigungsanspruch zu beurteilen. Er kann daher in diesem Fall sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach durch eine Vereinbarung geregelt werden. Eine solche Vereinbarung ist kein Sondervertrag im Sinne des § 36 VBG.