JudikaturJustizRS0082375

RS0082375 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juli 1974

Das Verfallserkenntnis, das mit der Verurteilung einer bestimmten Person verbunden ist, muß im Urteil enthalten sein. Eine abgesonderte Entscheidung über den Verfall ist unzulässig (hier § 39 WaffG).