JudikaturJustizRS0082053

RS0082053 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juni 1992

Wesentliches Merkmal eines "Schlagringes" ist ein massiver, dem Querschnitt einer zur Faust geballten Hand angepaßter Metallteil, der eine erhebliche Vergrößerung der Schlagwucht bewirkt.