RS0082016 – OGH Rechtssatz
RS0082016 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine in den Griff einer Peitsche (Kamelpeitsche) eingebaute aus einem zugerichteten Eisenstab angefertigte Stichwaffe ist geeignet, einen anderen Gegenstand, nämlich eine ungefährliche Peitsche, im Sinne des § 11 Abs 1 Z 1 WaffG vorzutäuschen.