JudikaturJustizRS0082016

RS0082016 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Mai 1977

Eine in den Griff einer Peitsche (Kamelpeitsche) eingebaute aus einem zugerichteten Eisenstab angefertigte Stichwaffe ist geeignet, einen anderen Gegenstand, nämlich eine ungefährliche Peitsche, im Sinne des § 11 Abs 1 Z 1 WaffG vorzutäuschen.