Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das in seinem freisprechenden Teil unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Vergehens nach § 153 StGB (Punkt 1.1.) sowie - aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 290 Abs 1 StPO auch - im Schuldspruch wegen § 3…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Juni 1942 geborene Privatdetektiv Dietmar Karl G*** des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2, erster Fall, StGB (1.1.) und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 und 2 WaffG (1.2.) schuldig erkannt und von weiteren Anklagepunkten rechtskräftig…
Rechtliche Beurteilung Zum Schuldspruch wegen Untreue: Nach den - zusammengefaßt dargestellten - Urteilsfeststellungen schloß der Beschwerdeführer am 9.September 1980 mit der Firma E*** in Wien einen Kreditkartenvertrag ab, worauf ihm eine Kreditkarte und seiner Ehefrau Rita G*** eine Zusatzkarte ausgefolgt wurden. Damit…