JudikaturJustizRS0081034

RS0081034 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2014

Geschädigter Dritter ist jede nicht mit dem Versicherungsnehmer identische Person, die gegen den Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche erhebt. Es muss sich also um eine Person handeln, die einen in den Bereich des Vertrages fallenden Anspruch gegen den Versicherungsnehmer hat.

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3