Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.629,60 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 771,60 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Strandhotels Fürst am Faaker See. Er hat für dieses Hotel mit der beklagten Partei eine Einbruchdiebstahlversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen (AEB 1986, im folgenden nur AEB) zugrundeliegen. Nac…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Beizupflichten ist dem Berufungsgericht darin, daß überschießende Feststellungen nicht zu berücksichtigen sind, wenn sie über den geltend gemachten Klagegrund hinausgehen (MietSlg. 38.765, 32.664; 7 Ob…