JudikaturJustizRS0080911

RS0080911 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2023

Die Bauwesenversicherung ist eine Sachversicherung (Art 1 BW 1/75), auch soweit die versicherten Bauleistungen, Hilfsbauten oder Baustoffe und Bauteile dem versicherten Bauunternehmern nicht gehören und dessen eigenes (Sachersatzinteresse) Interesse auf dem Bauvertrag beruht.

Entscheidungen
6