Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 8.318,70 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 1.920 S Barauslagen und 581,70 S USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger, der am 4. 11. 1981 bei einer Tochterfirma der beklagten Versicherungsgesellschaft einen PKW leaste, schloss aus diesem Anlass bei der beklagten Partei unter anderem eine Vollkasko Neuwertversicherung ab. Er begehrt nach einem Unfall vom 6. 2. 1982 die Deckung des Fa…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der beklagten Partei ist im Ergebnis zulässig, aber nicht berechtigt. Die Meinung des Berufungsgerichts, die beklagte Partei habe die im Hinblick auf die Vinkulierung zunächst erfolgte Bestreitung der Aktivlegitimation des Klägers in der Verhandlungstagsatzung vom 14. 7…