JudikaturJustizRS0080787

RS0080787 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2022

Der Versicherte ist dafür beweispflichtig, dass auch die richtige Beantwortung der an ihn gestellten Frage nicht geeignet gewesen wäre, den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss in irgend einer Weise zu beeinflussen.

Entscheidungen
14