JudikaturJustizRS0080729

RS0080729 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. November 2013

Eine innerhalb der einmonatigen Frist des § 65 Abs 2 VersVG mit dem Beisatz abgegebene Kündigungserklärung, dass die Kündigung von einem bestimmten noch innerhalb dieser Frist gelegenen Tage wirksam sein solle, ist gültig, wenn der Versicherer nicht rechtzeitig widerspricht.

Entscheidungen
8