Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 17.317,80 (darin enthalten S 2.886,30 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom Juni 1986 verkaufte Dkfm.Mag.Rudolf L*** das Haus Linz, Bergschlößlgasse 1, an die Stadt Linz, deren Eigentumsrecht am 15.7.1986 grundbücherlich einverleibt wurde. Die Stadt Linz schloß für dieses Gebäude am 9.9.1986 eine Brandschadenversicherung mit der Klä…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die gerügte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). In ihrer Rechtsrüge wendet sich die Klägerin gegen die Auffassung des Berufungsgerichtes, der bei der Beklagten bestehende Feuerversicherungsvertrag sei wegen nicht rechtzeitiger Zurückweisung der unwi…