Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 25.085,95 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin enthalten S 10.000,-- Barauslagen un…
Text Entscheidungsgründe: Am 2.März 1984 ereignete sich in Innsbruck auf der Burgenlandstraße ein Verkehrsunfall, an dem Josef T*** als Lenker des bei der klagenden Partei kasko- und haftpflichtversicherten PKW der Marke Datsun des Arno C*** beteiligt war. Die Beklagte, die über keine Lenkerberechtigun…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist auch berechtigt. In der Kaskoversicherung ist Gegenstand der Versicherung das Eigentümerinteresse an der Erhaltung des versicherten Kraftfahrzeuges (VersR 1976, 1194 = JBl 1976, 156 = EvBl 1976/51; Pienitz-Flöter, Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung4 80 § 3 S 3). E…