Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil insgesamt zu lauten hat: Das Klagebegehren, die Beklagte sei schuldig, dem Kläger im Schadensfall Nr ***** vom 6. 4. 2001 aufgrund des abgeschlossenen Versicherungsvertrages Deckungsschutz z…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 6. 4. 2001 mit seinem geleasten PKW, der bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten vollkaskoversichert war, einen Verkehrsunfall allein verschuldet. Er fuhr auf dem Hietzinger Kai mit 60 km/h stadteinwärts und kollidierte an der ampelgeregelten Kreuzung mit der S…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin macht geltend, dass eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur angesprochenen Frage wohl nur deshalb fehle, weil bisher noch keine Vorinstanz auf den Gedanken gekommen sei, regelmäßiger Alkoholmissbrauch und ein „alkoholbejahender Lebensstil" könnte einem Kaskoversicher…