Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung einschließlich des unangefochtenen und des bestätigten Teiles zu lauten hat: „1.) Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin monatlichen Unterhalt von EUR 110,-- für die Zeit von 1. Jä…
Text Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile, der ein am 30. 4. 1998 geborener Sohn entstammt, ist seit 2. 11. 2004 aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Beklagte, der mit einstweiliger Verfügung vom 18. 9. 2001 aus der Ehewohnung weggewiesen worden war, hat…
Rechtliche Beurteilung Keine Berechtigung kommt dem vom Beklagten in der Revision aufrechterhaltenen Einwand zu, die Klägerin sei auf ein das Arbeitslosengeld übersteigendes Einkommen anzuspannen. Der Grundsatz der Anspannung geht von der aus § 94 Abs 1 ABGB abgeleiteten Obliegenheit der Ehegatten aus, bei einem für den a…