Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 6.789,60 (darin S 1.131,60 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei nahm mit Provisionsbrief vom 21.9.1979 das Anerbieten des Ernst N*****, für sie in Österreich als selbständiger, ungebundener Mitarbeiter, nach freier, eigener Initiative in den von ihr betriebenen Versicherungszweigen Versicherungen zu vermitteln und bestehe…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 24.4.1975, 7 Ob 70/75 (JBl.1975, 592 = VersR 1976, 1195 = ZVR 1976, 81 = SZ 48/52 alle mwN) ausgesprochen, daß die Vorschriften der §§ 43 ff VersVG auch auf Gelegenheitsvermittler anzuwenden sind, sodaß Versicherungsagent im Sinne dieser…