Spruch Keiner der Revisionen wird Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 7.371,12 S (darin 1.228,52 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde durch das seit 8.Mai 1992 rechtskräftige Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 13.April 1992 gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch gemäß § 61 Abs 3 EheG geschieden, daß der Ehemann die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet hat. Der Ehe entsprossen…
Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist unter Einkommen grundsätzlich alles zu verstehen, was einer Person an Natural oder Geldleistungen welcher Art immer aufgrund eines Anspruches zukommt, sofern gesetzliche Bestimmungen die Anrechenbarkeit bestimmter Einkünfte auf den Unterhalt nicht ausschließen. Auß…