JudikaturJustizRS0080205

RS0080205 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2024

Die Auskünfte und Belege des Versicherungsnehmers sollen den Versicherer in die Lage versetzen, sachgemäße Entscheidungen über die Abwicklung des Versicherungsfalles zu treffen und insbesondere Art und Umfang seiner Leistung möglichst genau und frühzeitig überblicken zu können.

Entscheidungen
18