Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 626,52 EUR (darin enthalten 104,42 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Zwischen dem nunmehr Verstorbenen (in der Folge: Versicherungsnehmer) und der Beklagten bestand ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB 2000 zugrunde lagen. Art 8 lautet: „ Welche Pflichten hat der Versicherungsn…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1.1 Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall dienen dem Zweck, den Versicherer vor vermeidbaren Belastungen und ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen. Die Drohung mit dem Anspruchsverlust soll den Versiche…