RS0080203 – OGH Rechtssatz
RS0080203 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Aufklärungspflicht und Belegpflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, der seinen Vertragspartner über alle für die Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Versicherungsleistung notwendigen Umstände nach Treu und Glauben aufzuklären hat, um diesen in die Lage zu versetzen, den Anspruch - ebenfalls nach Treu und Glauben - prüfen und die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Entscheidungen treffen zu können.