JudikaturJustizRS0080144

RS0080144 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2010

Enthalten Versicherungsbedingungen eine Verhaltensanordnung, die ihrem Inhalt nach eine Obliegenheit ist, muss sie im Hinblick auf die Unabdingbarkeitsbestimmung des § 15 a VersVG auch dann nach § 6 VersVG beurteilt werden, wenn sie als Risikoausschluss konstruiert ist.

Entscheidungen
9