Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Klagebegehren, die beklagte Partei habe der klagenden Partei aufgrund und im Umfang des zwischen der klagenden Partei und der beklagten Partei zur Polizzennummer ***** abgeschlossenen Versicherungsvertra…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin, deren Geschäftszweig laut Firmenbuch der „Betrieb einer Wasserschischule“ ist, betreibt am Wörther see seit 25 bis 30 Jahren ein gewerbliches Schifffahrtsunternehmen, eine Wasserschischule und bietet auch Motorboottaxi- und Charterfahrten an. Sie verfügt seit…
Rechtliche Beurteilung [30] Der Fachsenat hat erwogen: [31] 1.1. Sinn und Zweck einer Betriebshaftpflichtversicherung ist es, alle Haftpflichtgefahren, die dem versicherten oder mitversicherten Betriebsangehörigen aus dem betreffenden Betrieb erwachsen können, unter Versicherungsschutz zu stellen. Das Betriebshaftpfli…